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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Geschäftsbedingungen unseres Ferienhauses „Schwedenurlaub bei Michel“ in Lönneberga – Schweden. 

  1. Vertragsabschluss und Zahlungen
    Mit der Buchungsbestätigung per eMail durch die Vermieter wird der Vertrag rechtswirksam. Mit der Annahme verpflichtet sich der Mieter, eine Anzahlung in Höhe von 25% zu leisten.

    Die Restzahlung in Höhe von 75% werden spätestes 6 Wochen vor Vermietbeginn vom Mieter überweisen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns die vollständigen Unterlagen mit allen notwendigen Informationen zur Anreise und zum Haus. Bei kurzfristen Buchungen ist der gesamte Auftrag innerhalb einer Woche zu erbringen.

  1. Anreise und Abreise
    Die Anreise hat am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr, die Anreise hat bitte ab 15 Uhr zu erfolgen. In der Hauptsaison sind die An- und Abfahrtstage Samstag bzw. Sonntag.
  2. Sonderwünsche und Nebenabreden 
    Bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Bezahlung und Rücktritt 
    Siehe hierzu auch Punkt 1. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung einer Rate gilt als Rücktritt.

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Fall eines Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Die Entschädigungshöhe regelt das BGB §651 i Abs. 2 mit folgenden Pauschalsätzen: 
– bis 120 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises 
– bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises 
– bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet. Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor dem Beginn ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Es zählt immer das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts-Nachricht. 
Eine Ersatzperson, die vom Mieter gestellt wird, kann natürlich den Mietvertrag zu den genannten Konditionen und Preisen übernehmen. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

  1. Preise und Nebenkosten
    Alle angegebenen Preise sind Endpreise, d.h. sie beinhalten alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Holz, kommunale Abgaben sowie die Endreinigung.

Sollten Sie ggf. weitere Wünsche haben, so würden Ihnen diese mitgeteilt und gesondert in Rechnung gestellt.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wir empfehlen folgende Versicherung:  
Hanse Merkur Reiseversicherung Tel .: 040-4119-1519  Mehr im Internet unter www.hmrv.de .

  1. Pflichten des Mieters 
    Der Mieter hat die Verpflichtung, das ihm überlassene Ferienhaus pfleglich zu behandeln. Etwaige Schäden sind dem Vermieter bitte schnellstmöglich anzuzeigen, damit sich keine Folgeschäden oder Vermietausfälle ergeben. Bitte denken Sie daran, dass Gäste nach Ihnen ebenfalls ein gepflegtes Haus vorfinden möchten und ebenfalls den Urlaub genießen möchten.

Das Ferienhaus ist bitte vom Mieter vor Verlassen besenrein zu hinterlassen. Speisen und Abfälle sind bitte unbedingt zu entfernen. Bitte bedenken Sie auch, Speisen auf dem Grundstück zu entfernen. Dadurch können Tiere angelockt werden.

  1. Besonderheiten im Winter
    Der Vermieter stellt Möglichkeiten zur Schneebeseitigung zur Verfügung. Der Vermieter nimmt keine Räumung bei Schnee und Eis vor. Bei extremen Wetterbedingungen kann der Vermieter die Anmietung stornieren, um Folgeschäden z.B. durch gefrorene Wasserleitungen, zu vermeiden. Angefallene Kosten, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde, werden nicht ersetzt.

Erkennen Sie Schäden, informieren bitte schnellstmöglich den Vermieter, um Folgeschäden zu vermeiden. Der Vermieter wird sich bei Schäden schnellstmöglich mit Handwerksbetrieben in Verbindung setzen, um den Schaden zu beseitigen.

  1. Datenschutz 
    Der Mieter erklärt, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, in dem er seine persönlichen Daten speichert. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Siehe hierzu unsere Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.schwedenurlaub-bei-michel.de/datenschutzerklaerung .

  2. Haftung 
    Bei Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermietenden Schadenersatz zu. Bitte schließen Sie ggfs. eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstehende Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter. Es gilt nochmals der Hinweis, dass bitte schnellstmöglich beim Vermieter ein Schaden gemeldet wird.

  1. Anwendbares Recht  
    Auf den Mietvertrag findet deutsches Recht Anwendung